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Beglaubigte Übersetzung Arabisch–Deutsch

Geburtsurkunde, Diplom, Urteil oder Führerschein: Ihre offiziellen Dokumente, übersetzt und gestempelt von einem vereidigten Übersetzer.

36 €
pro Seite, inkl. MwSt.
24-48 h
per E-Mail oder Post
140
verfügbare Sprachen
900+
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Exakter Preis vor der Zahlung: sofortiges Online-Angebot

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Geburtsurkunde aus Syrien, Heiratsurkunde aus Marokko, Zeugnis aus Ägypten: für deutsche Behörden brauchen arabische Dokumente eine beglaubigte Übersetzung von einem vereidigten Übersetzer. Online bestellt, in 24-48 Stunden geliefert.

Garantierte Anerkennung
Schnelle Lieferung 24/7
Vereidigte Übersetzer

Wofür deutsche Behörden arabische Dokumente verlangen

Ob Einbürgerung, Familiennachzug, Eheschließung oder Anerkennung von Abschlüssen: Standesamt, Ausländerbehörde und Anerkennungsstellen akzeptieren fremdsprachige Urkunden nur mit einer beglaubigten Übersetzung ins Deutsche — angefertigt von einem gerichtlich bestellten Übersetzer.

Personenstandsurkunden

Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil, Familienbuch — aus Syrien, Marokko, Ägypten, Irak, Tunesien, Libanon oder den Golfstaaten.

Justiz und Verwaltung

Führungszeugnis, Gerichtsurteile, notarielle Urkunden, Vollmachten — siehe auch unseren Guide zum Führungszeugnis.

Bildungsnachweise

Abitur-Äquivalente, Hochschuldiplome, Notenübersichten für Anerkennung und Bewerbung.

Alltag und Verkehr

Führerschein (zur Umschreibung), Bescheinigungen, Registerauszüge.

Namensübertragung: der häufigste Ablehnungsgrund

Beim Übertragen aus der arabischen Schrift gibt es viele mögliche Schreibweisen — Mohammed, Mohamed, Muhammad; El Idrissi, Al Idrissi. Deutsche Behörden vergleichen die Übersetzung Buchstabe für Buchstabe mit Ihrem Reisepass und Aufenthaltstitel. Eine abweichende Schreibweise führt regelmäßig zur Zurückweisung des Antrags.

Unser Standard: Sie laden mit der Urkunde eine Passkopie hoch, und der vereidigte Übersetzer übernimmt exakt die dort verwendete lateinische Schreibweise — für alle Namen im Dokument, auch die der Eltern.

Apostille oder Legalisation: je nach Herkunftsland

  • Marokko (Apostille seit 2016) und Tunesien (seit 2018): Apostille im Herkunftsland genügt, keine Botschaftslegalisation.
  • Algerien: seit dem 9. Juli 2026 Apostille statt konsularischer Legalisation — eine deutliche Vereinfachung.
  • Syrien, Irak, Libanon, Ägypten und Golfstaaten: keine Apostille-Mitglieder — hier gilt weiterhin die Legalisation über die deutsche Auslandsvertretung, soweit sie für Ihr Verfahren verlangt wird.
  • In allen Fällen gilt: erst authentifizieren, dann übersetzen — der Übersetzer überträgt Urkunde UND Apostille/Legalisationsvermerk in einem Auftrag.

Ablauf und Preis

  1. 1. Dokumente scannen und hochladen

    Alle Seiten inklusive Stempel und Rückseiten, dazu die Passkopie für die Namensschreibweise. Originale bleiben bei Ihnen.

  2. 2. Online bestellen

    Arabisch → Deutsch auswählen, sofortiger Festpreis: 42 € pro Seite, ohne Aufschläge für Fachterminologie.

  3. 3. Beglaubigte Übersetzung erhalten

    PDF mit Stempel und Unterschrift in 24-48 Stunden — für Online-Verfahren ausreichend — und das Original per Post.

Die Herkunftsländer im Detail: was wo zu beachten ist

LandAuthentifizierungTypische Dokumente & Stolpersteine
SyrienLegalisation — faktisch oft nicht möglichAuszüge aus dem Zivilregister, Familienbuch; Behörden akzeptieren die Lage und arbeiten mit vorhandenen Urkunden + Übersetzung
MarokkoApostille (seit 2016)Acte de naissance / weqtila, Familienbuch (livret de famille), oft zweisprachig Arabisch/Französisch
TunesienApostille (seit 2018)Bulletin n°3, Geburtsregisterauszüge — französische Anteile werden mitübersetzt
AlgerienApostille (seit 9. Juli 2026)Der Neuzugang im Haager Club: kein Botschaftstermin mehr nötig — S12-Auszüge mit Apostille direkt übersetzen lassen
ÄgyptenLegalisationGeburtsurkunden aus dem Zivilregister; Legalisationskette über Außenministerium + deutsche Botschaft
IrakLegalisationStaatsangehörigkeitsurkunde und Personalausweis werden oft zusätzlich zur Geburtsurkunde verlangt
LibanonLegalisationRegisterauszüge (ikhraj qaid) einzeln und als Familienauszug — die Behörde sagt, welchen sie braucht
Golfstaaten (VAE, Saudi-Arabien…)Legalisation (VAE: Apostille seit 2023)Arbeitszeugnisse und Gehaltsnachweise für Anerkennungs- und Visumsverfahren

Sonderfall Familienbuch und Registerauszüge

In vielen arabischen Staaten ist nicht die Einzelurkunde, sondern der Registerauszug das zentrale Dokument: das marokkanische Familienbuch, der syrische Zivilregisterauszug, der libanesische ikhraj qaid. Deutsche Behörden verlangen je nach Verfahren die Einzelurkunde, den Familienauszug — oder beides. Wichtig für die Übersetzung: Diese Dokumente enthalten mehrere Personen mit jeweils eigener Namensschreibweise; der Übersetzer richtet jeden Namen an den vorhandenen Pässen aus und dokumentiert die übrigen normgerecht. So bleiben Eltern, Ehepartner und Kinder über alle Verfahren hinweg konsistent.

Hidschri-Daten werden doppelt angegeben: Urkunden aus Saudi-Arabien oder Marokko tragen teils Daten nach islamischem Kalender. Die Übersetzung gibt beide Fassungen wieder — Originaldatum und gregorianische Entsprechung — damit die Behörde eindeutige Aktenlagen hat.

Eheschließung und Familiennachzug: die zwei anspruchsvollsten Verfahren

Wer mit arabischen Urkunden in Deutschland heiraten will, durchläuft die strengste Prüfung: Das Standesamt verlangt Geburtsurkunde, Ledigkeitsbescheinigung und ggf. Scheidungsnachweise — oft mit Legalisation und teils mit Überprüfung durch die deutsche Botschaft im Herkunftsland (Urkundenüberprüfungsverfahren, das Monate dauern kann). Beim Familiennachzug prüft die Botschaft Ehe- und Geburtsurkunden ebenso genau. In beiden Verfahren gilt: Die beglaubigte Übersetzung ist der schnellste Baustein — bestellen Sie sie, sobald die Urkunden authentifiziert sind, und reichen Sie das komplette Paket in einem Zug ein. Religiöse Eheverträge (Nikah/Katb al-Kitab) werden zusätzlich zur zivilen Registrierung übersetzt, wenn die Behörde sie anfordert — siehe auch den Heiratsurkunden-Guide.

Kosten im Überblick

DokumentTypischer UmfangPreis (Arabisch → Deutsch)
Geburtsurkunde / Registerauszug1-2 Seiten42-84 €
Familienbuch (alle beschriebenen Seiten)3-6 Seiten126-252 €
Führungszeugnis1 Seite42 €
Heiratsurkunde / Ehevertrag1-3 Seiten42-126 €
Scheidungsurteil3-10 Seiten126-420 €
Diplom + Notenübersicht2-5 Seiten84-210 €

Alle Preise sind Festpreise pro Seite mit Sofort-Angebot vor der Bestellung. Für Verfahren mit mehreren Urkunden lohnt der Sammelauftrag: eine Namenskonvention über alle Dokumente, ein Versand — und bei Einbürgerungsdossiers die Gewissheit, dass nichts fehlt.

Ihre arabischen Dokumente, beglaubigt übersetzt in 24-48h.

Vereidigte Übersetzer Arabisch–Deutsch, Festpreis 42 € pro Seite, Namensschreibweise passgenau.

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Aus der Praxis: drei arabische Dossiers

Die Einbürgerung: Rami aus Aleppo, seit 2015 in Dortmund, beantragt die Einbürgerung. Von seinen syrischen Dokumenten existieren die Geburtsurkunde und ein Auszug aus dem Familienregister — beide ohne Chance auf Legalisation. Die Behörde akzeptiert die beglaubigten Übersetzungen der vorhandenen Urkunden plus eine eidesstattliche Versicherung. Wichtig war die Passregel: Sein Name erscheint in der Übersetzung exakt wie im Reiseausweis — Rami, nicht Ramy —, auch bei den Namen seiner Eltern. Vierzehn Monate später wird er eingebürgert, ohne eine einzige Dokumenten-Nachforderung.

Der Familiennachzug: Fatima in Kassel holt ihren Mann aus Marokko nach. Die Botschaft in Rabat verlangt Heiratsurkunde (adoulaire, mit Homologation), Geburtsurkunden und das Familienbuch — alle mit Apostille, die Marokko seit 2016 ausstellt. Sieben Seiten Übersetzung in einem Auftrag, jede Person nach ihrem jeweiligen Passdokument geschrieben. Das Visum kommt nach der üblichen Botschaftswartezeit; die Unterlagen selbst passierten die Prüfung im ersten Durchgang.

Das Studium: Youssef aus Kairo bewirbt sich über uni-assist. Sein Thanaweya-Amma-Zeugnis durchläuft die Legalisationskette in Ägypten (Außenministerium, dann deutsche Botschaft), erst danach wird übersetzt — so steht der Legalisationsvermerk gleich mit in der Übersetzung. Drei Seiten als PDF für den Upload, die gestempelten Originale zur Einschreibung. Zwischen Scan und abgeschickter Bewerbung lagen vier Tage.

Woran sich Qualität bei arabischen Urkunden zeigt

Arabische Urkunden verlangen vom Übersetzer mehr als Sprachkenntnis. Die Namenskette — eigener Name, Vatersname, Großvatersname, Familienname — muss vollständig und in der richtigen Reihenfolge übertragen werden, wobei die lateinische Schreibweise jedes Familienmitglieds seinem jeweiligen Ausweisdokument folgt. Regionale Begriffe unterscheiden sich erheblich: Ein marokkanischer kunnash al-hala al-madaniya, ein syrischer Zivilregisterauszug und eine ägyptische shahādat mīlād tragen unterschiedliche Registerlogiken, die der Übersetzer kennen muss, um die deutschen Entsprechungen präzise zu wählen. Datumsangaben erscheinen teils doppelt (gregorianisch und hidschri) und werden beide wiedergegeben. Und Stempel, Gebührenmarken und Richtervermerke — bei adoulairen Urkunden die halbe Miete — gehören vollständig übersetzt, nicht zusammengefasst. Diese Detailtiefe ist bei uns Standard und im Festpreis von 42 € pro Seite enthalten; sie entscheidet darüber, ob Standesamt und Botschaft die Urkunde beim ersten Mal akzeptieren.

FAQ: Beglaubigte Übersetzung Arabisch–Deutsch

Von Damaskus bis Casablanca gilt am Ende dieselbe Formel: vorhandene Urkunden sichern, Authentifizierung klären, und die beglaubigte Übersetzung mit passgenauer Namenskette in einem Auftrag bestellen. So wird aus verstreuten arabischen Dokumenten ein Dossier, das Standesamt, Botschaft und Einbürgerungsbehörde beim ersten Anlauf akzeptieren — in 24 bis 48 Stunden, zum Festpreis von 42 € pro Seite.

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