Wofür deutsche Behörden arabische Dokumente verlangen
Ob Einbürgerung, Familiennachzug, Eheschließung oder Anerkennung von Abschlüssen: Standesamt, Ausländerbehörde und Anerkennungsstellen akzeptieren fremdsprachige Urkunden nur mit einer beglaubigten Übersetzung ins Deutsche — angefertigt von einem gerichtlich bestellten Übersetzer.
Personenstandsurkunden
Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil, Familienbuch — aus Syrien, Marokko, Ägypten, Irak, Tunesien, Libanon oder den Golfstaaten.
Justiz und Verwaltung
Führungszeugnis, Gerichtsurteile, notarielle Urkunden, Vollmachten — siehe auch unseren Guide zum Führungszeugnis.
Bildungsnachweise
Abitur-Äquivalente, Hochschuldiplome, Notenübersichten für Anerkennung und Bewerbung.
Alltag und Verkehr
Führerschein (zur Umschreibung), Bescheinigungen, Registerauszüge.
Inhaltsverzeichnis
Namensübertragung: der häufigste Ablehnungsgrund
Beim Übertragen aus der arabischen Schrift gibt es viele mögliche Schreibweisen — Mohammed, Mohamed, Muhammad; El Idrissi, Al Idrissi. Deutsche Behörden vergleichen die Übersetzung Buchstabe für Buchstabe mit Ihrem Reisepass und Aufenthaltstitel. Eine abweichende Schreibweise führt regelmäßig zur Zurückweisung des Antrags.
Unser Standard: Sie laden mit der Urkunde eine Passkopie hoch, und der vereidigte Übersetzer übernimmt exakt die dort verwendete lateinische Schreibweise — für alle Namen im Dokument, auch die der Eltern.
Apostille oder Legalisation: je nach Herkunftsland
- Marokko (Apostille seit 2016) und Tunesien (seit 2018): Apostille im Herkunftsland genügt, keine Botschaftslegalisation.
- Algerien: seit dem 9. Juli 2026 Apostille statt konsularischer Legalisation — eine deutliche Vereinfachung.
- Syrien, Irak, Libanon, Ägypten und Golfstaaten: keine Apostille-Mitglieder — hier gilt weiterhin die Legalisation über die deutsche Auslandsvertretung, soweit sie für Ihr Verfahren verlangt wird.
- In allen Fällen gilt: erst authentifizieren, dann übersetzen — der Übersetzer überträgt Urkunde UND Apostille/Legalisationsvermerk in einem Auftrag.
Ablauf und Preis
1. Dokumente scannen und hochladen
Alle Seiten inklusive Stempel und Rückseiten, dazu die Passkopie für die Namensschreibweise. Originale bleiben bei Ihnen.
2. Online bestellen
Arabisch → Deutsch auswählen, sofortiger Festpreis: 42 € pro Seite, ohne Aufschläge für Fachterminologie.
3. Beglaubigte Übersetzung erhalten
PDF mit Stempel und Unterschrift in 24-48 Stunden — für Online-Verfahren ausreichend — und das Original per Post.
Ihre arabischen Dokumente, beglaubigt übersetzt in 24-48h.
Vereidigte Übersetzer Arabisch–Deutsch, Festpreis 42 € pro Seite, Namensschreibweise passgenau.
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