Zwei Richtungen, zwei Anforderungen
Beim Führungszeugnis gibt es zwei typische Fälle: das deutsche Führungszeugnis für ausländische Stellen (Visum, Arbeitgeber, Auswanderung) — und das ausländische Führungszeugnis für deutsche Behörden (Einbürgerung, Aufenthaltstitel, sensible Berufe). Beide brauchen eine beglaubigte Übersetzung, aber die Details unterscheiden sich.
Inhaltsverzeichnis
Deutsches Führungszeugnis für das Ausland
1. Führungszeugnis beantragen
Beim Bundesamt für Justiz (online oder über die Meldebehörde). Für ausländische Stellen wählen Sie das Belegart O — es wird direkt an die anfragende Behörde oder an Sie versandt.
2. Ggf. Apostille einholen
Verlangt die ausländische Stelle eine Authentifizierung, stellt das Bundesamt für Justiz die Apostille bzw. Endbeglaubigung für das Führungszeugnis aus — vor der Übersetzung.
3. Beglaubigt übersetzen lassen
Ins Englische, Französische, Spanische oder eine andere Zielsprache — ab 36 € pro Seite, inklusive Übersetzung des Apostille-Vermerks.
Typische Empfänger: US-Visabehörden und USCIS (dort genügt eine zertifizierte Übersetzung nach US-Standard, die wir ebenfalls liefern), kanadische und australische Einwanderungsbehörden, ausländische Arbeitgeber und Universitäten.
Ausländisches Führungszeugnis für deutsche Behörden
Bei Einbürgerung oder bestimmten Aufenthaltstiteln verlangen deutsche Behörden Führungszeugnisse aus den Ländern, in denen Sie zuvor gelebt haben: casier judiciaire (Frankreich, Maghreb), adli sicil kaydı (Türkei), police clearance certificate (angelsächsische Länder), справка о несудимости (GUS-Staaten). Diese Dokumente müssen von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer ins Deutsche übertragen werden.
Achtung Gültigkeitsfenster: Führungszeugnisse werden von den meisten Behörden nur akzeptiert, wenn sie bei Vorlage nicht älter als drei bis sechs Monate sind. Beantragen Sie das Dokument erst kurz vor dem Termin und bestellen Sie die Übersetzung sofort danach — unsere 24-48-Stunden-Lieferung ist genau dafür gedacht.
Worauf der Übersetzer achtet
- Vollständigkeit: auch der Vermerk „Inhalt: keine Eintragung" sowie alle Stempel, Barcodes und Fußnoten werden übertragen — Behörden lehnen Teilübersetzungen ab.
- Namensschreibweise exakt nach Reisepass, besonders bei arabischen und kyrillischen Ausgangsdokumenten — siehe unseren Guide zur Übersetzung arabischer Dokumente.
- Fachterminologie: „Belegart O", „ohne Eintragung", Straftatbestände — juristische Begriffe müssen normgerecht wiedergegeben werden, sonst fragt die Behörde nach.
Ihr Führungszeugnis, beglaubigt übersetzt in 24-48h.
Deutsch ↔ über 50 Sprachen, Festpreis ab 36 € pro Seite, PDF vorab für Online-Verfahren.
Jetzt übersetzen lassen