Der Gerichtsdolmetscher: Österreichs beeideter Übersetzer
In Österreich heißt der beeidete Übersetzer allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Dolmetscher, kurz Gerichtsdolmetscher, und der Titel umfasst das Übersetzen ebenso wie das Dolmetschen. Gerichtsdolmetscher werden nach einer Prüfung vom Präsidenten des Landesgerichts zertifiziert, in die Gerichtsdolmetscherliste des Bundesministeriums für Justiz eingetragen und alle fünf Jahre rezertifiziert. Ihr Rundsiegel mit Beglaubigungsklausel macht aus einer Übersetzung eine beglaubigte Übersetzung, die MA 35, Bezirkshauptmannschaften, Standesämter, Gerichte, Universitäten und Anerkennungsstellen im ganzen Bundesgebiet annehmen. Wer außerhalb Österreichs beeidet ist, etwa an einem deutschen Landgericht, steht nicht auf dieser Liste.
Rundsiegel und Beglaubigungsklausel
Die Übersetzung wird untrennbar mit dem Ausgangsdokument oder dessen Kopie verbunden und trägt Klausel, Siegel, Datum und Unterschrift des Gerichtsdolmetschers.
Gültig in ganz Österreich
Die Zertifizierung gilt vor jeder österreichischen Behörde und jedem Gericht. Für die Verwendung im Ausland kann eine Überbeglaubigung durch das Landesgericht nötig sein.
Elektronische Beglaubigung
Immer mehr Gerichtsdolmetscher signieren elektronisch. Die MA 35, die meisten Bezirkshauptmannschaften und die Standesämter verlangen aber weiterhin das Papieroriginal.
Inhalt
Welche Behörde welche Übersetzung verlangt
| Behörde | Verfahren | Typische Dokumente | Beglaubigung des Originals |
|---|---|---|---|
| MA 35 (Wien), Bezirkshauptmannschaft, Magistrat | Rot-Weiß-Rot-Karte, Familienzusammenführung, Daueraufenthalt, Staatsbürgerschaft | Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Strafregisterauszug, Nachweis der Deutschkenntnisse, Diplome | Apostille oder diplomatische Beglaubigung für Drittstaaten; EU-Urkunden befreit |
| Standesamt | Eheschließung, Nachbeurkundung, Vaterschaftsanerkennung | Geburtsurkunde, Ehefähigkeitszeugnis, Scheidungsurteil, Sterbeurkunde | Wie oben; mehrsprachige Auszüge nach dem Wiener Übereinkommen ohne Übersetzung |
| Universitäten, ENIC NARIC Austria | Zulassung, Nostrifizierung, Bewertung ausländischer Abschlüsse | Reifezeugnis, Diplom, Diploma Supplement, Transcript | Je nach Herkunftsland Apostille oder Beglaubigung; englischsprachige Dokumente oft ohne Übersetzung |
| Gesundheitsministerium, Ärztekammer, Landesregierungen | Nostrifikation von Ärzten, Anerkennung von Pflegeberufen | Diplom, Fächer- und Stundennachweis, Berufsberechtigung, Strafregister, Praxisnachweise | Apostille oder Beglaubigung; vollständige Übersetzung aller Unterlagen |
| Bezirkshauptmannschaft, Landespolizeidirektion | Umschreibung eines Führerscheins aus einem Drittstaat | Führerschein, gegebenenfalls Wohnsitznachweis | Keine Apostille; beglaubigte Übersetzung des Führerscheins |
| Gerichte, Notare, Firmenbuch | Scheidung, Verlassenschaft, Gesellschaftsgründung | Urteile, Testamente, Vollmachten, Firmenbuchauszüge | Apostille oder Beglaubigung nach Herkunftsland |
| AMS, Arbeitgeber, Kammern | Anerkennung von Qualifikationen, Bewerbung | Zeugnisse, Arbeitsbestätigungen, Meisterbriefe | Meist keine; Übersetzung genügt |
Die häufigste Bestellung aus Österreich ist das Dossier für die Rot-Weiß-Rot-Karte oder den Familiennachzug bei der MA 35 und den Bezirkshauptmannschaften: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde und Strafregisterauszug aus dem Herkunftsland, jeweils mit Apostille oder diplomatischer Beglaubigung und beglaubigter Übersetzung ins Deutsche. An zweiter Stelle steht die Nostrifizierung an den Universitäten und die Anerkennung im Gesundheitsbereich, wo das gesamte Studienprogramm mit Stunden und Fächern übersetzt wird. Wer die Übersetzung in Deutschland anfertigen ließ, erlebt bei der MA 35 gelegentlich eine Rückfrage; die österreichische Zertifizierung erspart sie.
Beglaubigung im Herkunftsland: Apostille, diplomatische Beglaubigung oder nichts
Österreich prüft ausländische Urkunden strenger als viele Nachbarländer. Drei Fälle sind zu unterscheiden. Urkunden aus der Europäischen Union brauchen keine Beglaubigung; für Personenstandsurkunden gibt es das mehrsprachige Formular der Verordnung 2016/1191 und die mehrsprachigen Auszüge nach dem Wiener Übereinkommen, mit denen das Standesamt keine Übersetzung verlangen darf. Urkunden aus Staaten des Haager Übereinkommens brauchen die Apostille der zuständigen Stelle im Herkunftsland. Urkunden aus allen anderen Staaten brauchen die diplomatische Beglaubigung: zuerst durch das Außenministerium des Herkunftslandes, dann durch die österreichische Vertretungsbehörde. Mit einigen Staaten bestehen zudem bilaterale Beglaubigungsabkommen, die den Weg verkürzen. In jedem Fall gilt: erst beglaubigen, dann übersetzen, denn die Übersetzung muss auch den Stempel enthalten.
Fragen Sie die Behörde nach dem exakten Beglaubigungsweg, bevor Sie übersetzen lassen. Apostille, diplomatische Beglaubigung oder mehrsprachiges Formular: Diese eine Antwort entscheidet, ob das Dossier beim ersten Termin durchgeht.
Beglaubigte Übersetzung für MA 35, Standesamt und Universität in 24 bis 48 Stunden.
Gerichtsdolmetscher aus der österreichischen Liste, Festpreis pro Seite, PDF sofort, Original mit Rundsiegel per Post nach Wien, Graz, Linz oder überallhin.
Sofort-Angebot berechnenWas eine beglaubigte Übersetzung in Österreich kostet
Gerichtsdolmetscher rechnen häufig nach Zeilen oder Normseiten ab, und eine einseitige Urkunde liegt in Wien oder Graz schnell bei 60 bis 100 €. Bei Translatorus gilt ein Festpreis pro physischer Seite: 42 € pro Seite ins Deutsche bei den gängigen Ausgangssprachen, sichtbar vor der Zahlung, inklusive Beglaubigungsklausel. Seltene Sprachen liegen höher. Eine Geburtsurkunde ist eine Seite, ein Strafregisterauszug ebenfalls, ein Diplom mit Diploma Supplement drei bis fünf Seiten; das komplette Dossier für die Rot-Weiß-Rot-Karte liegt meist zwischen 126 und 250 €. Lieferung in 24 bis 48 Stunden als PDF, Original per Post. Wie sich die Preise nach Sprachpaar unterscheiden, steht im Kostenleitfaden.
| Dokument | Übliche Seitenzahl | Richtpreis ins Deutsche |
|---|---|---|
| Geburts- oder Heiratsurkunde | 1 Seite | 42 € |
| Strafregisterauszug | 1 Seite | 42 € |
| Führerschein | 1 Seite | 42 € |
| Reifezeugnis, Diplom mit Supplement | 2 bis 5 Seiten | 84 bis 210 € |
| Scheidungsurteil | 3 bis 6 Seiten | 126 bis 252 € |
So gehen Sie vor
1. Beglaubigungsweg klären und Original stempeln lassen
Apostille oder diplomatische Beglaubigung im Herkunftsland, außer bei EU-Urkunden. Prüfen Sie, dass der Name wie im Reisepass geschrieben ist.
2. Alle Dokumente in einer Bestellung hochladen
Vorder- und Rückseiten, Stempel, Apostille. Geben Sie Österreich als Zielland an, damit ein Gerichtsdolmetscher aus der österreichischen Liste übersetzt.
3. PDF und Original erhalten
PDF in 24 bis 48 Stunden für Vorprüfung und Online-Portale; Original mit Rundsiegel per Post für MA 35, Bezirkshauptmannschaft und Standesamt.
Häufige Fragen
Österreich verlangt drei Dinge: das richtige Siegel, den richtigen Beglaubigungsweg und ein vollständiges Dossier beim ersten Termin. Mit einem Gerichtsdolmetscher aus der österreichischen Liste, der Apostille vor der Übersetzung und allen Dokumenten in einer Bestellung ist die Übersetzung in zwei Tagen da, und die einzige Wartezeit, die bleibt, ist die der Behörde. Wie die Online-Bestellung im Einzelnen abläuft, erklärt der Leitfaden zur beglaubigten Übersetzung online.