Was eine beglaubigte Übersetzung in Deutschland ist
Der Begriff ist im Alltag falsch und in der Sache richtig: Übersetzer beglaubigen nichts, sie bestätigen die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer Übersetzung. Tun darf das nur, wer von einem Landgericht oder Oberlandesgericht nach Landesrecht öffentlich bestellt und allgemein beeidigt (je nach Bundesland auch "ermächtigt" oder "vereidigt") wurde. Der Übersetzer versieht die Übersetzung mit Bestätigungsvermerk, Stempel, Datum und Unterschrift; genau dieser Vermerk macht aus einer Übersetzung ein Dokument, das Standesamt, Ausländerbehörde, Anerkennungsstelle, Führerscheinstelle, Universität und Gericht annehmen. Ob der Übersetzer in Ihrer Stadt sitzt, spielt keine Rolle: Die Beeidigung gilt bundesweit.
Bestätigungsvermerk und Stempel
Jede Übersetzung endet mit dem Vermerk über Richtigkeit und Vollständigkeit, Ort, Datum, Stempel und Unterschrift des beeidigten Übersetzers.
Bundesweite Gültigkeit
Die Beeidigung durch ein Landgericht gilt vor jeder deutschen Behörde. Für das Ausland kann zusätzlich eine Apostille auf der Übersetzung nötig sein.
Qualifizierte elektronische Signatur
Beeidigte Übersetzer dürfen ihre Übersetzung mit qualifizierter elektronischer Signatur bestätigen. Das signierte PDF gilt überall dort, wo Behörden elektronische Dokumente annehmen.
Inhalt
- Was eine beglaubigte Übersetzung in Deutschland ist
- So prüfen Sie, ob der Übersetzer wirklich beeidigt ist
- Welche Behörden das PDF annehmen und welche Papier verlangen
- Was eine beglaubigte Übersetzung online kostet
- So bestellen Sie eine beglaubigte Übersetzung im Internet
- Apostille und Legalisation: erst der Stempel, dann die Übersetzung
- Fünf Fehler, die zur Ablehnung führen
- Häufige Fragen
So prüfen Sie, ob der Übersetzer wirklich beeidigt ist
Alle Landesjustizverwaltungen führen eine gemeinsame, öffentliche Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank, in der jeder beeidigte Übersetzer mit Sprache, Gericht und Beeidigungsdatum steht. Suchen Sie den Namen, der auf dem Stempel steht, bevor Sie bezahlen; die Beeidigung wird pro Sprache erteilt, ein für Türkisch beeidigter Übersetzer darf keine russische Urkunde bestätigen. Alle Übersetzungen im Translatorus-Netzwerk stammen von Übersetzern, die für das jeweilige Sprachpaar in Deutschland beeidigt sind. Für Österreich gilt ein eigenes System mit gerichtlich zertifizierten Dolmetschern, beschrieben im Leitfaden zur beglaubigten Übersetzung in Österreich.
Umgekehrt gilt: Ein Dokument, das Sie im Ausland vorlegen, verlangt meist einen dort zugelassenen Übersetzer, den traducteur assermenté in Frankreich, den traductor jurado in Spanien, die certified translation mit Erklärung des Übersetzers im Vereinigten Königreich und in den USA. Ein internationales Netzwerk ordnet das Dokument dem Übersetzer mit der richtigen Zulassung im Zielland zu; Sie geben bei der Bestellung nur an, wo Sie es einreichen.
Welche Behörden das PDF annehmen und welche Papier verlangen
| Stelle | Typisches Verfahren | Angenommene Form |
|---|---|---|
| Standesamt | Eheschließung, Nachbeurkundung einer Geburt, Namenserklärung | Papieroriginal mit Stempel; Vorprüfung per Scan üblich |
| Ausländerbehörde | Aufenthaltstitel, Familiennachzug, Niederlassungserlaubnis | Papier beim Termin; Upload im Online-Antrag vieler Städte |
| Einbürgerungsbehörde | Einbürgerung | Papier mit Stempel |
| Anerkennungsstellen, Regierungspräsidien, IHK, Handwerkskammer | Anerkennung ausländischer Abschlüsse, Approbation | Häufig Upload des Scans, Original auf Nachfrage; Berufsanerkennung meist Papier |
| Hochschulen, uni-assist | Bewerbung, Einschreibung, Promotion | PDF oder Scan im Bewerbungsportal |
| Führerscheinstelle | Umschreibung eines ausländischen Führerscheins | Papier beim Termin |
| Familienkasse, Jobcenter, Rentenversicherung | Kindergeld, Leistungen, Rentenzeiten | Upload im Online-Portal; Papier auf Nachfrage |
| Gerichte, Notare, Arbeitgeber | Scheidung, Erbschaft, Verträge, Zeugnisse | Papier mit Stempel bei Gericht und Notar; PDF beim Arbeitgeber |
Faustregel: Was Sie online einreichen, akzeptiert das signierte PDF; was Sie am Schalter vorlegen, verlangt oft Papier mit Stempel. Deshalb liefert die Online-Bestellung beides: das PDF sofort, das Original per Post.
Was eine beglaubigte Übersetzung online kostet
Viele Übersetzer rechnen nach Normzeilen ab, angelehnt an das Justizvergütungsgesetz; den Preis kennen Sie dann erst nach dem Angebot, und eine einseitige Urkunde kostet schnell 50 bis 90 €. Bei Translatorus ist der Preis pro physischer Seite und fest: 42 € pro Seite ins Deutsche bei den gängigen Ausgangssprachen und ab 30 € pro Seite aus dem Deutschen, inklusive Mehrwertsteuer und Bestätigungsvermerk, sichtbar vor der Zahlung. Seltene Sprachen liegen höher, weil es wenige beeidigte Übersetzer gibt. Geliefert wird in 24 bis 48 Stunden als PDF; das Papieroriginal mit Stempel kommt per Post an jede Adresse. Alle Preise nach Dokument und Sprachpaar stehen im Kostenleitfaden.
| Dokument | Übliche Seitenzahl | Richtpreis ins Deutsche |
|---|---|---|
| Geburts- oder Heiratsurkunde | 1 Seite | 42 € |
| Führungszeugnis | 1 Seite | 42 € |
| Führerschein | 1 Seite | 42 € |
| Diplom mit Notenübersicht | 2 bis 4 Seiten | 84 bis 168 € |
| Scheidungsurteil | 3 bis 6 Seiten | 126 bis 252 € |
Ihre beglaubigte Übersetzung mit Stempel und Signatur in 24 bis 48 Stunden.
In Deutschland beeidigte Übersetzer, Festpreis pro Seite, PDF sofort, Original per Post.
Sofort-Angebot berechnenSo bestellen Sie eine beglaubigte Übersetzung im Internet
1. Dokumente hochladen
Scan oder scharfes Foto jeder Seite, Vorder- und Rückseite, mit Stempeln und Apostille. Alles, was auf dem Original steht, muss in der Übersetzung erscheinen.
2. Sprachen, Zielland und Frist wählen
Ausgangssprache, Zielsprache und die Behörde, bei der Sie einreichen. Der Preis erscheint sofort. Standard 24 bis 48 Stunden, Express für die meisten Sprachen.
3. Empfangen und einreichen
PDF mit qualifizierter Signatur für Online-Portale; wenn die Behörde Papier verlangt, kommt das Original mit Stempel per Post.
Apostille und Legalisation: erst der Stempel, dann die Übersetzung
Eine ausländische Urkunde muss für deutsche Behörden meist im Ausstellungsland mit Apostille (Haager Übereinkommen) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung versehen sein, und zwar bevor sie übersetzt wird: Die beglaubigte Übersetzung umfasst auch den Stempel. Wer erst übersetzen lässt und dann die Apostille holt, übersetzt zweimal. Urkunden aus der Europäischen Union sind von der Apostille befreit; mit dem mehrsprachigen Formular nach der Verordnung 2016/1191 darf die Behörde in der Regel nicht einmal eine Übersetzung verlangen. Für deutsche Urkunden, die ins Ausland gehen, kann die Apostille auf der Übersetzung selbst nötig sein: Das Landgericht bestätigt dann die Unterschrift des beeidigten Übersetzers. Details im Leitfaden zu Apostille und Übersetzung.
Fünf Fehler, die zur Ablehnung führen
- Unvollständige Übersetzung. Rückseiten, Randvermerke, Stempel und Registernummern gehören zum Dokument. "Seite 2 ohne Belang" gibt es für den Sachbearbeiter nicht.
- Übersetzung ohne Beeidigung. Eine noch so gute Übersetzung ohne Bestätigungsvermerk hat vor der Behörde keinen Wert.
- Übersetzer ohne Beeidigung für diese Sprache. Der Stempel muss die Sprache nennen, in der Datenbank der Landesjustizverwaltungen nachprüfbar.
- Unterschiedliche Schreibweise des Namens. Ein Name aus einem anderen Alphabet wird in allen Dokumenten gleich geschrieben, wie im Pass; die ISO-Transliteration steht daneben.
- Apostille nach der Übersetzung. Erst das Original stempeln lassen, dann alles übersetzen, Apostille inklusive.
Häufige Fragen
Einen beeidigten Übersetzer wählt man nicht nach Postleitzahl, sondern nach Eintrag in der Datenbank, und der Eintrag reist heute in einem signierten PDF. Klären Sie, welche Behörde das Dokument bekommt, holen Sie die Apostille vorher, laden Sie alle Unterlagen in einer Bestellung hoch und lassen Sie den Rest den beeidigten Übersetzer erledigen. Für die häufigsten Verfahren gibt es eigene Leitfäden: Standesamt, Einbürgerung und Anerkennung ausländischer Abschlüsse.