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Persisch–Deutsch: Farsi, Dari und Legalisation

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Persische Urkunden aus Iran und Dari-Dokumente aus Afghanistan beglaubigt ins Deutsche übersetzen. Sprache, Ausstellungsland, Namensform und Legalisationsweg vor dem Auftrag getrennt prüfen.

Farsi und Dari unterscheiden
Iran: keine Apostille
Farsi 58 € · Dari 42 € ins Deutsche

Was ist bei einer persischen Übersetzung zuerst zu klären?

Für eine beglaubigte Übersetzung müssen zuerst Sprachvariante und Ausstellungsland feststehen: Farsi bezeichnet meist Dokumente aus Iran, Dari häufig Unterlagen aus Afghanistan. Davon hängen Behördenweg, Referenzen und Preis ab. Iran nimmt nicht am Haager Apostille-Verfahren teil. Farsi–Deutsch und Deutsch–Farsi kosten 58 € pro Seite; Dari–Deutsch kostet 42 €, Deutsch–Dari 36 €.

Farsi oder Dari bestimmen

Dokumentkopf, Behörde und Herkunft zeigen, welche persische Variante und Terminologie benötigt werden.

Authentifizierung separat klären

Bei iranischen Urkunden kann eine Legalisation verlangt werden; eine Apostille aus Iran gibt es nicht.

Namen mit Referenzen verbinden

Persische Originalschrift, lateinische Passform und frühere Schreibweisen bleiben nachvollziehbar zugeordnet.

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Sind Farsi und Dari für amtliche Übersetzungen dasselbe?

Farsi und Dari gehören zum Persischen und verwenden eine verwandte Schrift. Für ein deutsches Verfahren reicht diese sprachliche Nähe jedoch nicht als Auftragsangabe. Wortschatz, Behördenbezeichnungen und feste Formulierungen können sich unterscheiden. Ein iranischer Personenstandsauszug folgt anderen institutionellen Strukturen als eine afghanische Geburts- oder Identitätsunterlage. Der beeidigte Übersetzer muss deshalb die konkrete Vorlage und ihren Aussteller kennen.

Am zuverlässigsten werden vollständige Scans eingereicht. Der Briefkopf, das Siegel, handschriftliche Einträge, Rückseiten und Anlagen helfen bei der Einordnung. Eine Kundin muss nicht selbst sprachwissenschaftlich entscheiden, ob ihre Unterlage Farsi oder Dari ist. Herkunftsland und ausstellende Stelle müssen aber genannt werden. Bei gemischten Akten, etwa iranischem Diplom und afghanischer Familienurkunde, werden beide Quellen ausdrücklich getrennt.

VorlageWahrscheinlicher KontextAngabe für den Auftrag
Iranische PersonenstandsurkundeFarsi, iranische BehördeDokumenttyp und Ausstellungsort
Iranisches Diplom mit NotenanlageFarsi, Hochschule oder MinisteriumAlle Seiten und Stempel
Afghanische Tazkira oder UrkundeDari oder weitere SpracheAussteller, Region und vorhandene Referenzen
Afghanischer BildungsnachweisDari, teils mehrsprachigVollständige Vorder- und Rückseiten
Gemischtes FamiliendossierMehrere Länder oder SprachformenJede Quelle einzeln kennzeichnen

Bei strafrechtlichen Nachweisen erklärt der Führungszeugnis-Guide, welche Angaben auf einer vollständigen Vorlage lesbar sein sollten. Für persische Unterlagen bleibt zusätzlich die genaue Herkunft entscheidend.

Brauchen iranische Dokumente eine Apostille oder Legalisation?

Iran ist kein Vertragsstaat des Haager Apostille-Übereinkommens. Deshalb kann eine iranische Behörde keine Apostille ausstellen, die den üblichen Haager Weg ersetzt. Wenn eine deutsche Empfangsstelle einen Echtheitsnachweis verlangt, kommt in der Regel ein landesspezifischer Legalisationsweg in Betracht. Welche Vorbeglaubigungen und konsularischen Schritte erforderlich sind, hängt vom Dokument und vom aktuellen Verfahren der zuständigen Stellen ab.

Die beglaubigte Übersetzung und die Legalisation erfüllen verschiedene Aufgaben. Der beeidigte Übersetzer bestätigt die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner deutschen Fassung. Die Legalisation betrifft die Echtheit der ausländischen öffentlichen Urkunde. Deshalb sollte der Empfänger vorab schriftlich bestätigen, welche Endfassung verlangt wird und ob vorhandene Beglaubigungs- oder Legalisationsvermerke mitübersetzt werden müssen.

  1. 1. Deutsche Stelle befragen

    Dokumenttyp, Ausstellungsjahr und iranische Behörde nennen und den verlangten Echtheitsweg bestätigen lassen.

  2. 2. Endgültige Urkunde beschaffen

    In der Regel zuerst die Fassung mit allen benötigten iranischen Vorbeglaubigungen vorbereiten.

  3. 3. Legalisation klären

    Nur den aktuell von den zuständigen Stellen bestätigten Weg nutzen; keine Apostille für Iran einplanen.

  4. 4. Kompletten Satz hochladen

    Urkunde, Rückseiten, Siegel und sämtliche Vermerke gemeinsam zur Übersetzung einreichen.

Ein allgemeiner Ablauf für Echtheitsnachweise steht im persischen Fall unter einem wichtigen Vorbehalt: Der deutsche Einbürgerungs-Guide hilft beim Umfang des Dossiers, die zuständige Behörde bestimmt weiterhin die verlangte Dokumentenform.

Wie werden persische Namen und Daten ins Deutsche übertragen?

Persische Dokumente werden von rechts nach links geschrieben. Namen erscheinen in deutschen oder internationalen Registern häufig in lateinischer Schrift. Für dieselbe Person können mehrere lateinische Schreibweisen existieren, weil unterschiedliche Umschriftsysteme oder frühere Behördenentscheidungen verwendet wurden. Eine beglaubigte Übersetzung soll diese Unterschiede nicht verdecken. Sie folgt der lesbaren Vorlage und nutzt den aktuellen Pass als amtliche Referenz.

Auch Datumsangaben brauchen Kontext. Iranische Dokumente können den iranischen Kalender verwenden; afghanische Unterlagen können ebenfalls andere Kalenderangaben zeigen. Der Übersetzer überträgt die sichtbare Angabe und erläutert eine Umrechnung nur nachvollziehbar. Abgeschnittene Jahreszahlen oder schlecht lesbare Ziffern dürfen nicht geraten werden. Ein neuer Scan ist besser als eine nachträgliche Annahme mit Folgen für Identität oder Frist.

  • Passkopie beilegen: die amtlich verwendete lateinische Namensform dient als Referenz.
  • Originalschrift erhalten: persische Namen und Behördenangaben müssen vollständig lesbar sein.
  • Abweichungen zeigen: ältere Umschriften werden nicht stillschweigend durch die heutige Form ersetzt.
  • Kalender erkennen: Datumssystem und sichtbare Ausgangsangabe bleiben nachvollziehbar.
  • Familienbezüge prüfen: Eltern-, Ehe- und Geburtsnamen über alle Urkunden hinweg zuordnen.

Welche persischen Dokumente werden in Deutschland übersetzt?

Typische Aufträge betreffen Personenstand, Aufenthalt, Einbürgerung, Studium und Beruf. Aus Iran kommen Geburts- und Heiratsunterlagen, Hochschuldiplome, Notenübersichten oder Bescheinigungen. Aus Afghanistan können Tazkira, Familien- und Bildungsnachweise sowie Verfahrensunterlagen relevant sein. Die Bezeichnung allein sagt wenig über den benötigten Umfang. Deutsche Behörden verlangen je nach Zweck verschiedene Ausfertigungen und Aktualitätsstände.

Bei einem Asyl- oder Aufenthaltsdossier können nicht nur öffentliche Urkunden, sondern auch Schreiben, Nachweise und Entscheidungen eine Rolle spielen. Der Übersetzer bewertet weder den Beweiswert noch den Aufenthaltsstatus. Er sorgt dafür, dass der sichtbare Inhalt, Aussteller, Datumsangaben und Einschränkungen auf Deutsch prüfbar sind. Die Auswahl der Unterlagen trifft die zuständige Stelle oder die rechtliche Beratung.

VerfahrenMögliche UnterlagenVor Bestellung klären
StandesamtGeburts-, Heirats- oder FamilienurkundenWelche Ausfertigung und Authentifizierung?
EinbürgerungPersonenstand, Identität, weitere benannte NachweiseWelche Dokumente und welches Alter?
StudiumDiplom, Noten, Fächer und AnlagenVerlangt die Hochschule alle Seiten?
BerufAbschluss-, Praxis- und TätigkeitsnachweiseWer bewertet die Gleichwertigkeit?
AufenthaltsverfahrenUrkunden, Bescheide oder BelegeWelche Teile müssen beglaubigt übersetzt sein?

Was kosten Farsi und Dari pro Seite?

Für Farsi–Deutsch und Deutsch–Farsi gelten 58 € pro Seite, inklusive Beglaubigung und Mehrwertsteuer. Dari wird separat berechnet: Dari–Deutsch kostet 42 €, Deutsch–Dari 36 € pro Seite. Beschriftete Rückseiten, Legalisationsvermerke und Anlagen zählen als Seiten, wenn sie Bestandteil der verlangten Übersetzung sind.

Umfang und SprachrichtungExplizite BerechnungGesamtpreis
Eine Seite Farsi–Deutsch1 Seite × 58 € = 58 €58 €
Eine Seite Dari–Deutsch1 Seite × 42 € = 42 €42 €
Zwei Seiten Farsi–Deutsch2 Seiten × 58 € = 116 €116 €
Drei Seiten Dari–Deutsch3 Seiten × 42 € = 126 €126 €
4 Seiten Farsi, schnell in 24 h4 × 58 € + 15 € = 247 €247 €
4 Seiten Farsi, Express 12 h mit Post4 × 58 € + 30 € + 8 € = 270 €270 €

Der Kosten-Guide erklärt Seitenzählung und Zuschläge. Vor der Kalkulation sollte feststehen, welche Vermerke und Rückseiten die deutsche Stelle tatsächlich verlangt.

Farsi oder Dari und Ausstellungsland geklärt?

Vollständige Vorlage, Passreferenz und vorhandene Authentifizierungsvermerke hochladen und den passenden Sprachpreis berechnen.

Dokumente prüfen lassen

Wie sehen persisch-deutsche Aufträge konkret aus?

Iranische Heiratsunterlage für ein Standesamt. Sara bestätigt beim Empfänger die verlangte Ausfertigung und den Legalisationsweg. Urkunde und Vermerk umfassen zwei Seiten. Die Rechnung lautet 2 Seiten × 58 € = 116 €. Ihr Reisepass dient als Referenz für die lateinische Namensform; die persische Originalschrift bleibt vollständig abgebildet.

Afghanischer Bildungsnachweis auf Dari. Omid reicht ein Diplom und zwei Seiten Notenübersicht ein. Aussteller und Sprache werden aus dem vollständigen Satz bestimmt. 3 Seiten × 42 € = 126 €. Die Übersetzung überträgt Fächer und Bewertungen, während die deutsche Anerkennungsstelle über die fachliche Einordnung entscheidet.

Gemischte Familienakte. Laleh besitzt zwei iranische Farsi-Seiten und zwei afghanische Dari-Seiten mit abweichenden lateinischen Namensformen. Sie legt aktuelle Pässe und alle Originale bei. Die Berechnung lautet 2 × 58 € + 2 × 42 € = 200 €. Die Fassungen werden nachvollziehbar verbunden, ohne eine historische Schreibweise aus der Vorlage zu entfernen.

Woran erkennt man eine prüfbare persische Übersetzung?

Eine gute deutsche Fassung nennt den sichtbaren Aussteller, hält Farsi und Dari auseinander und erfasst Siegel, Tabellen sowie handschriftliche Ergänzungen. Namen werden quellentreu übertragen und mit vorhandenen Passformen verbunden. Kalenderangaben bleiben überprüfbar. Bei Iran wird nicht irrtümlich eine Apostille versprochen; ein möglicher Legalisationsweg wird vorab mit dem Empfänger geklärt.

Translatorus verzeichnet 4 866 bearbeitete Aufträge (Stand 30. Juli 2026) und wird auf Trustpilot mit 4,9/5 bei über 940 Bewertungen bewertet. Bei Persisch–Deutsch zeigt sich Qualität besonders in der Vorprüfung: Herkunft, Sprachform, Authentifizierung und Namensreferenz müssen vor der eigentlichen Übersetzung eindeutig dokumentiert sein.

  • Herkunft festgehalten: Iran und Afghanistan werden nicht als identischer Dokumentenweg behandelt.
  • Sprachform passend: Farsi oder Dari wird anhand der konkreten Vorlage eingeordnet.
  • Namen belegt: lateinische Formen lassen sich auf Pass oder andere Referenzen zurückführen.
  • Vermerke vollständig: Siegel, Rückseiten und Legalisationshinweise sind im Umfang enthalten.
  • Beglaubigung geschlossen: Bestätigungsvermerk, Datum, Stempel und Unterschrift sind vorhanden.

Häufige Fragen zu Persisch–Deutsch

Bei persischen Dokumenten entscheidet die Vorarbeit über einen sauberen Auftrag. Nennen Sie Ausstellungsland und Behörde, reichen Sie alle Seiten ein und legen Sie die verwendete Passform bei. Für iranische Urkunden wird der aktuell verlangte Legalisationsweg vor der Übersetzung geklärt. So bleibt der Umfang berechenbar und jede Namens- oder Datumsangabe überprüfbar.

Persische Unterlagen vollständig vorbereitet?

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