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Beglaubigte Übersetzung von Handelsregisterauszug und Satzung

Von einem vereidigten Übersetzer angefertigt. 30,00€. Lieferung in 24 bis 48 Stunden. Von allen Behörden anerkannt.

  • ✓Anerkannt von Ausländerbehörden, Standesämtern, Gerichten und Universitäten
  • ✓Verwendet für: auslandstochter, geschäftskonto, ausschreibung, partnerschaft
  • ✓Ein lesbares Foto oder ein Scan genügt
  • ✓Anerkennung garantiert: bei Ablehnung korrigieren wir kostenlos oder erstatten den Betrag zurück

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Handelsregisterauszug und Satzung

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Der Handelsregisterauszug ist der Personalausweis eines eingetragenen Unternehmens: Er nennt Firma, Sitz, Kapital, Tätigkeit und die Vertretungsberechtigten. In Frankreich heißt das entsprechende Dokument Extrait Kbis. Außerhalb seines Ausstellungslandes entfaltet ein solcher Auszug, wie die Satzung und die oft beigefügten Gesellschafterprotokolle, erst nach der Übersetzung durch einen beeidigten Übersetzer Wirkung.

Warum Unternehmen ihre Gesellschaftsdokumente übersetzen lassen

Eine Tochtergesellschaft oder Niederlassung im Ausland gründen, eine Zweigniederlassung eintragen, ein Geschäftskonto eröffnen, auf eine öffentliche Ausschreibung antworten oder einen Vertriebspartner binden: Bei jedem dieser Schritte will die ausländische Stelle prüfen, ob das Unternehmen existiert und wer es vertreten darf.

Der umgekehrte Weg ist ebenso häufig. Ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland eine Tochter gründet oder einen Auftrag gewinnt, legt dem Handelsregister beim Amtsgericht, der Bank oder dem öffentlichen Auftraggeber sein Registerzeugnis, seine Satzung und den Bestellungsbeschluss übersetzt vor.

Auszug, Satzung, Protokolle: Was übersetzt wird

Beim Auszug gibt der Übersetzer das ausstellende Register, Registernummer und SIREN, Rechtsform, Kapital, Sitzadresse, Tätigkeit, Beginn der Geschäftstätigkeit, Geschäftsführer mit ihren Funktionen und das Ausstellungsdatum wieder. Der Prüfcode des Registers wird kenntlich gemacht.

Die Satzung wird Artikel für Artikel samt Nummerierung übersetzt: Unternehmensgegenstand, Kapitalverteilung, Befugnisse des Präsidenten oder Geschäftsführers, Stimmregeln. Ein Versammlungsprotokoll behält Beschlussfähigkeit, Tagesordnung, jeden Beschluss und die Abstimmung bei. Gesellschaftsformen (SAS, SARL, SA) bleiben stehen und werden in eckigen Klammern erklärt.

Einzureichende Unterlagen und häufige Fehler

Legen Sie einen aktuellen Auszug vor: Viele Banken und Auftraggeber verlangen ein Datum von weniger als drei Monaten. Das online ausgestellte PDF des Registers genügt. Senden Sie bei der Satzung die letzte aktuelle, vom Geschäftsführer beglaubigte Fassung und nicht die Gründungsfassung, wenn sich Kapital oder Sitz inzwischen geändert haben.

Betrifft der Vorgang einen bestimmten Beschluss, etwa die Bestellung eines Geschäftsführers oder die Kontoeröffnung, genügt oft allein das betreffende Protokoll.

Preis je nach Dokument

Ein Registerauszug umfasst eine oder zwei Seiten, also 30 bis 60 €. Die Satzung einer vereinfachten Aktiengesellschaft hat oft acht bis fünfzehn Seiten, 240 bis 450 €; ein Versammlungsprotokoll zwei bis vier Seiten, 60 bis 120 €.

Die Lieferzeit von 24 bis 48 Stunden per E-Mail gilt für etwa zehn Seiten; bei längeren Satzungen bestätigen wir das Datum vor Beginn. Schnell 24h (+15 €) und Express 12h (+30 €) gelten für die gesamte Bestellung, die beglaubigte Papierfassung geht für 8 € per Post raus.

Tipp für internationale Vorgänge

Viele Länder verlangen, dass der Auszug vor der Übersetzung apostilliert wird. Lassen Sie zuerst die Apostille anbringen und senden Sie uns dann das vollständige Dokument samt Apostille: Beides wird gemeinsam übersetzt und bildet ein stimmiges Ganzes.

Sie haben ihre Übersetzung erhalten

Ich nutze die Dienste dieses Übersetzers über WhatsApp nun schon seit etwa ein oder zwei Jahren und wurde nie enttäuscht. Der Prozess ist einfach: Ich sende das Dokument, zahle mit Karte, und die Übersetzung folgt schnell. Die Arbeit ist immer seriös, professionell und zuverlässig. Ich habe diesen Kontakt sogar mehreren Familienmitgliedern empfohlen, und alle sind zufrieden. Ich kann es nur wärmstens empfehlen!
Schera O · geprüfte Bewertung
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Luc QUIJOUX · geprüfte Bewertung
Beglaubigte Übersetzung der Geburtsurkunde vom Polnischen ins Französische in weniger als 48 Stunden erhalten. Ein Tippfehler hatte sich eingeschlichen, die Korrektur wurde innerhalb einer Stunde erledigt. Ich empfehle TRANSLATORUS.
Annabelle Benard · geprüfte Bewertung
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Fragen zur Übersetzung von handelsregisterauszug und satzung

Kann ein Auszug, der älter als drei Monate ist, übersetzt werden?

Das ist möglich, doch die meisten Banken, ausländischen Register und öffentlichen Auftraggeber verlangen bei der Einreichung einen Auszug, der nicht älter als drei Monate ist. Bestellen Sie vor der Übersetzung einen aktuellen Auszug beim Register: Er kostet wenige Euro und erspart Ihnen, die Übersetzung zweimal zu bezahlen.

Muss die Satzung vollständig übersetzt werden?

Meist ja, denn ein Partner oder eine ausländische Behörde will Unternehmensgegenstand, Kapital und Vertretungsbefugnisse kennen, die über mehrere Artikel verteilt sind. Manche Banken akzeptieren eine Teilübersetzung einzelner Artikel. Lassen Sie sich das dann schriftlich bestätigen und nennen Sie die gewählten Artikel bei der Bestellung.

Übersetzen Sie Gesellschafterbeschlüsse und Protokolle?

Ja. Das Protokoll einer Gesellschafterversammlung, einer Aufsichtsratssitzung oder der Beschluss eines Alleingesellschafters wird vollständig übersetzt: Datum, Ort, Anwesende, Beschlussfähigkeit, Tagesordnung, Wortlaut der Beschlüsse und Abstimmungsergebnis. Unterschriften und Beglaubigungsvermerke werden beschrieben, damit das Dokument vor einer ausländischen Behörde verwendbar ist.

Wird der Firmenname übersetzt?

Nein. Firma, Handelsname und Geschäftsbezeichnungen bleiben wie eingetragen, denn es sind Eigennamen. Nur die Rechtsform kann eine Erklärung in eckigen Klammern erhalten, etwa um klarzustellen, dass eine SAS eine vereinfachte Aktiengesellschaft französischen Rechts ohne genaue Entsprechung anderswo ist.

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