Für bestimmte Arten von offiziellen Dokumenten wie Prozessakten, notarielle Urkunden, Gerichtsvollzieherurkunden, Verwaltungsakten usw. ist die Beauftragung eines beeidigten Übersetzers obligatorisch. Wenn das Dokument einer öffentlichen Einrichtung in Frankreich wie der Präfektur, dem Rathaus oder einem Gericht vorgelegt werden soll, muss es zwingend von einem vereidigten Übersetzer, der von einem Berufungsgericht in Frankreich zugelassen wurde, übersetzt und beglaubigt werden.
Es ist jedoch empfehlenswert, bei der betreffenden Behörde nachzufragen, ob sie eine beglaubigte Übersetzung des Dokuments verlangt. Einige Behörden können nämlich für bestimmte Arten von Dokumenten auch nicht vereidigte Übersetzungen akzeptieren. Es ist daher wichtig, sich bei der betreffenden Verwaltung zu erkundigen, bevor Sie das Dokument übersetzen lassen.